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AfD Kreisverband Mittelsachsen
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Bei Angabe Ihrer Adresse erhalten Sie im Januar des Folgejahres, ab einem Jahresspendenbetrag von 20 EUR, eine Spendenbescheinigung.
Spenden und Mitgliedsbeiträge sind als Zuwendungen an eine Partei gem. § 34 g EStG in besonderem Maße steuerlich begünstigt. So werden Zuwendungen bis zu 1.650 EUR/3.300 EUR (Alleinstehende/Verheiratete) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen (§ 34 g Satz 2 EStG). Die Steuerersparnis ist damit maximal 825 EUR/1.650 EUR. Zuwendungen über 1.650 EUR/3.300 EUR hinaus sind bis zu weiteren 1.650 EUR/3.300 EUR als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 b Abs. 2 EStG). Somit sind Zuwendungen an politische Parteien bis zur Höhe von insgesamt 3.300 EUR/6.600 EUR (Alleinstehende/Verheiratete) steuerbegünstigt. |