Dr. Rolf Weigand:
Mit einer E-Mail an alle Studenten hat der Studentenrat (StuRa) der TU Dresden im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl in Dresden einen Wahlaufruf gestartet. Dabei hat der StuRa explizit zur Wahl von drei der fünf antretenden Kandidaten aufgerufen, da nur diese angeblich demokratischen Parteien angehören würden. Ganz gezielt wurde damit Maximilian Krah, Kandidat der AfD Dresden, ausgegrenzt.
Dieser Verstoß gegen die politische Neutralität durch eine Organisation einer staatlichen Hochschule muss Konsequenzen haben. Wir als AfD Fraktion Sachsen fordern, die Zwangsmitgliedschaft aller Studenten im StuRa in Sachsen abzuschaffen und damit seine Finanzquellen trockenzulegen. Wir haben hierzu bereits eine Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes beantragt (7/ 7765).
Der StuRa der TU Dresden ist schon früher durch die Zusammenarbeit mit linksextremen Antifa-Gruppen aufgefallen (7/2739). In Räumen der Universität wurde sogar Gewalt gegen Polizisten trainiert.
Mit einer Kleinen Anfrage (7/10274) fordere ich nun vom Wissenschaftsministerium und von der TU Dresden eine Stellungnahme ein, wie sie sich zu dem einseitigen Wahlaufruf des StuRa positionieren und welche Konsequenzen daraus folgen.
Hintergrund: Als Teilkörperschaft einer staatlichen Hochschule ist der StuRa nach Art. 21 Grundgesetz zur Wahrung der Chancengleichheit und politischen Neutralität gegenüber allen Parteien verpflichtet, sobald er sich in seiner Funktion zu außeruniversitären Themen äußert.