Am 18. Mai 2021 hat die AfD-Fraktion im Kreistag Mittelsachsen einen Antrag eingereicht, um Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber in Mittelsachsen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verpflichtend anzubieten. Asylbewerbern, die diesen Arbeitsgelegenheiten nicht nachkommen, sind nach geltender Gesetzeslage demnach die Leistungen zu kürzen. Bisher gehen von den knapp 2700 Personen im Kontext Asyl in Mittelsachsen nur 22 Personen freiwillig einer Arbeitsgelegenheit nach – weniger als 1%. Landrat Damm lehnte eine Behandlung des AfD-Antrages im Kreistag ab. Sachsens Innenminister Wöller gab auf Nachfrage von Dr. Weigand an, dass eine Pflicht zur Wahrnehmung solcher Arbeitsgelegenheiten vom Landrat selbst angeordnet werden könne.
Hierzu erklärt der Landtagsabgeordnete und Kreisrat Dr. Rolf Weigand:
„Ich fordere Herrn Damm hiermit auf, sofort und unverzüglich Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verpflichtend anzubieten und konsequent allen arbeitsunwilligen Asylbewerbern und Migranten die Leistungen zu kürzen. Bei 750 ausreisepflichten Asylbewerbern in Mittelsachsen muss Landrat Damm endlich handeln und wie die dänische Regierung die bloße Einwanderung in unser Sozialsystem stoppen. Wenn Herr Damm und die CDU in Mittelsachsen glaubwürdig sein wollen, muss dies noch vor der Bundestagswahl umgesetzt werden.“
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