Frauenquote im Bundestag, Wahlen nur noch alle fünf Jahre – die Ampel-Regierung möchte das Wahlrecht ändern. Außerdem geplant: Bei Bundestagswahlen sollen künftig 16-Jährige abstimmen dürfen. Man wolle Parlamentsarbeit „modernisieren“. So solle eine Kommission unter anderem Vorschläge zur Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre ausarbeiten und sich mit dem Ziel einer „paritätischen Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament befassen“.
Allein die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre halte ich persönlich für falsch. Aus wahltaktischen Gründen kann sich die AfD in Ostdeutschland sogar über die Änderung freuen, da wir hier bei den Jungwählern häufig sogar stärkste Partei sind. Dass es vor allem Grünen und FDP mit der Änderung primär um mehr Wählerstimmen auf Bundesebene geht und eben nicht um eine stärkere Repräsentanz junger Menschen, dürfte auch Jedem klar sein. Was fehlt, ist jedoch gleichzeitig die Reform des Strafrechts. Man darf sich nicht nur die Rosinen raus picken und mit 16 wählen, sondern muss bei Strafverfahren dann auch als Erwachsener behandelt werden.
Gänzlich inakzeptabel an den Ampel-Plänen in diesem Bereich sind jedoch die Verlängerung der Legislaturperiode und eine Frauenquote in unseren Parlamenten – denn darauf läuft die verklausulierte Formulierung des Koalitionsvertrages hinaus.
Will man sich dem Wähler zukünftig nur noch alle fünf Jahre stellen, dann kann man noch volksferner agieren. Die AfD tritt seit ihrer Gründung sogar offensiv für Volksabstimmungen auf Bundesebene ein. Da bedeuten noch weniger Wahlen genau den gegenteiligen Weg.
Genauso lehnt die AfD jede Art von Quotierung unserer Gesellschaft ab. Frauen können jederzeit für den Bundestag kandidieren, viele tun dies sehr erfolgreich. Auch die AfD wurde in den vergangenen Jahren stark von Frauen geprägt und hat mit Alice Weidel eine Fraktionsvorsitzende. Denn gerade für die Frauen in der AfD zählt Qualität statt Quote – wer will schon eine Quotenfrau sein?
Eine erzwungene Quote richtet sich aber auch gegen elementare Wahlrechtsgrundsätze – denn auch jeder Mann hat das Recht zur Kandidatur. Gleichberechtigung in einer Gesellschaft darf nicht mit staatlicher Gleichmacherei verwechselt werden. Letztere folgt typisch sozialistischen Utopien, erstere wird von uns unterstützt und wir sind davon überzeugt: Unsere Frauen sind stark und brauchen keine Quote!