TIPP 1: Nicht selbst kündigen!
TIPP 2: Wenn möglich, eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abschließen!
TIPP 3: Abwarten und Ruhe bewahren. Die Impfung wird erst ab dem 15.März 2022 in Medizin und Pflege verpflichtend – bis dahin, darf niemand vom Arbeitgeber aufgefordert werden, einen Nachweis zu bringen.
Da ich kein Jurist bin, sind diese Tipps nicht stellvertretend für eine Rechtsberatung.
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