Solange Gesundheitsamt kein Tätigkeits-/Betretungsverbot ausspricht, darf betroffene Person weiter tätig sein!
Der entscheidende Satz: Solange Gesundheitsamt kein Tätigkeits-/Betretungsverbot ausspricht, darf betroffene Person in der Einrichtung/dem Unternehmen …