EU-Taxonomieverordnung: Regelwerk der EU, das definiert, ob Unternehmen ökologisch wirtschaften

EU-Taxonomieverordnung? Das Regelwerk der EU, das definiert, was zukünftig als nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten gelten kann. Dabei ist die nachhaltige Finanzierung von Unternehmen an 6 Umweltziele gebunden:
  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen
  • Wandel zur Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Verschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

Was bedeutet das für die Wirtschaft?

Für Unternehmen aller Größenkategorien bedeutet dies:

  • Zugang zu Finanzierungen hängen von der eigenen Klima- und Umweltbilanz ab
  • Berichtspflichten bzgl. Daten zur eigenen Nachhaltigkeit
  • Der Umbau unserer Wirtschaft wird immens viel Geld kosten
  • Kapitalströme werden EU-weit massiv umgeleitet

Eine rein ideologische Vorstellung!

Wirtschaftliche Tätigkeit in der Praxis lässt sich nicht klar in “nachhaltig” und “nicht nachhaltig” einteilen. Beispiel Windkraft: Windkraftanlagen sind in der Herstellung sehr emissionsreich, da große Mengen Stahl oder Kupfer verbaut werden, sind aber als nachhaltig eingestuft. Das kann man allerdings nur wissen, wenn man nicht nur philosophisch tätig war.

Aktuell wird über die Aufnahme der beiden Technologien Atomkraft und Gas in die EU-Taxonomie diskutiert. Die endgültige Entscheidung findet morgen statt.

– Hier lohnt es sich näher hin zu schauen. Interesse?
– Abonniert meine Kanäle.

*** Informiert bleiben auf Carolin Bachmanns Infokanälen: FacebookTelegramYouTubeInstagram & Internetseite. ***