Bald sächsisches Weimar? Antrag von Weigand zurück am Amtsgericht Freiberg!

Der mittelsächsische Landtagsabgeordnete und dreifache Familienvater Dr. Rolf Weigand hatte am 15. April 2021 einen Antrag zur Prüfung der Kindeswohlgefährdung an allen Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Freiberg u. a. wegen der wöchentlichen Testpflicht eingereicht. Nachdem das Verfahren von Freiberg an das Verwaltungsgericht Chemnitz überwiesen wurde, hat dieses das Verfahren nach Freiberg zurückverwiesen und Dr. Weigand hat heute mit einem Schreiben nochmal seinen Antrag untermauert.

 

Dazu der mittelsächsische Landtagsabgeordnete Dr. Rolf Weigand (AfD):

„Das Verwaltungsgericht in Chemnitz hat richtigerweise mit Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Juni 2021 (6 AV 1.21) das Verfahren an das Familiengericht Freiberg zurück überwiesen. Ich habe heute das Gericht schriftlich darauf hingewiesen, dass ich an dem Verfahren festhalte und weitere Quellen und Daten geliefert. Die Maskenpflicht führt zu einer Schädigung des Immunsystems und eine Zunahme von Erkrankungen der Kinder, was jüngste Entwicklungen in Großbritannien und Australien zeigen. Zudem lag die Testpositivrate der Schüler vor den Sommerferien bei 0,006% und hat damit jeglichen wissenschaftlichen und verhältnismäßigen Raum verlassen. Auch der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte hat die flächendeckenden Schnelltests an symptomlosen Kindern bereits im März als ungemessen und sehr belastend bezeichnet.

Nun liegt es am Amtsgericht Freiberg für alle Grundschulen und Förderschulen bis Klassenstufe 4 in dessen Zuständigkeitsbereich, also bspw. auch in Großschirma, Halsbrücke, Oberschöna und Bobritzsch-Hilbersdorf, die Test- und Maskenpflicht unabhängig von der Inzidenz komplett aufzuheben und den Kindern ein unbeschwertes Schuljahr zu ermöglichen.“

 

 

Deutschland. Aber normal.